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Mediation
Wenn es Ihrer Interessenlage entspricht, werde ich gerne darauf hin arbeiten, einvernehmliche Lösungen zu erzielen.
Dies gilt sowohl für Streitigkeiten im Arbeitsrecht, bei denen rund 90 % der gerichtlichen Fälle durch einen gütlichen Vergleich ihr Ende finden.
Es gilt jedoch ebenfalls für die Fälle einer klassischen Mediation. Das Ziel der Mediation ist die Lösung eines Konfliktes. Mit einer systematischen Konflikt- und Verhandlungstechnik führe ich Sie als Mediatorin durch die Gespräche, mit dem Ziel eine für beide Parteien tragbare Lösung zu erarbeiten. Ein solches Vorgehen bietet sich z.B. bei Konflikten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern an oder bei Konflikten zwischen einzelnen Arbeitnehmern oder Arbeitnehmergruppen.
Hierbei kommt mir sowohl die Erfahrung bei Verhandlungen als auch die langjährige Führungsfunktion zu Gute.