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Fachanwältin für Arbeitsrecht
Als Fachanwältin für Arbeitsrecht betreue ich überwiegend Arbeitgeber, jedoch im Einzelfall auch Arbeitnehmer, im Hinblick auf arbeitsrechtliche Problemstellungen und Fragen. Dadurch ist es mir möglich, verschiedene Blickwinkel zu erfassen und daraus geeignete Strategien zu entwickeln.
Die arbeitsrechtliche Tätigkeit beinhaltet im Individualarbeitsrecht sowohl die Beratung und gerichtliche Vertretung, wie z.B. bei Streitigkeiten bzgl. Kündigungen, Abmahnungen, Zeugnissen oder Lohnansprüchen, als auch die Beratung bzw. Überprüfung von Arbeitsverträgen, Aufhebungsverträgen oder die juristische Hilfe bei Mobbing.
Im Betriebsverfassungsrecht stehe ich Ihnen gern beratend bei der Gründung von Betriebsräten zur Seite und unterrichte Sie hinsichtlich der Rechte und Pflichten des Betriebsrats. Auch beim Aushandeln oder Anwenden von Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen kann ich Ihnen meine fachkundige Unterstützung anbieten.
In all diesen Bereichen konnte ich über einen Zeitraum von mehr als 10 Jahren umfangreiche Berufserfahrung als Leiterin der Rechts- und Revisionsabteilung in einem der größten Zeitarbeitsunternehmen mit einer Mitarbeiteranzahl von über 10.000 Mitarbeitern sammeln.
Arbeitnehmerüberlassung
Aus der langjährigen Tätigkeit als Leiterin der Rechts- und Revisionsabteilung eines der größten Zeitarbeitsunternehmen Deutschlands, erwuchs meine zweite Spezialisierung – das Arbeitnehmerüberlassungsrecht.
Durch die Beratung und Betreuung von Zeitarbeitsunternehmen sind mir die in der Zeitarbeit geltenden Tarifverträge bestens vertraut. Ich berate Sie gern bezüglich der Anwendung der Tarifverträge oder erstelle für Sie alle in der Zeitarbeit benötigten Verträge.
(Internationales) Wirtschaftsrecht
Sowohl durch die Tätigkeit für verschiedene international arbeitende Unternehmen als auch durch die Wahrnehmung von Privatmandaten konnte ich umfangreiche Erfahrungen im Wirtschaftsrecht, teilweise mit Auslandsbezug oder im Ausland selbst, sammeln.